Telemonitoring bei Herzschwäche - wer kann daran teilnehmen?

  • Patienten/-innen mit bekannter Herzschwäche im Stadion NYHA II, III oder IV
  • Patienten/-innen mit bekannter reduzierter Kraft des Herzens (linksventrikuläre Auswurffraktion > 40%)
  • Patienten/-innen mit Herzschwäche sowie implantierem Defibrillator oder Schrittmacher mit sogenannten CRT-D-System
  • Patienten/-innen die aufgrund mehrfachen Dekompensationen in den letzen 12 Monaten ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten
  • es sprechen keine Gründe gegen eine digitale Datenübertragung oder gegen das Selbstmanagment der Patienten/-innen

Was kann ich Zuhause tun?

Um eine intensivierte Betreuung darstellen zu können, sollte Sie regelmäßig Blutdruck messen, das Körpergewicht täglich wiegen, die Sauerstoffsättigunh im Blut über ein kleines Gerät am Finger messen können sowie die Aufzeichnung
über Besonderheiten am Tag tätigen.
Daneben finden zusehends sogenannte "Wearables" (Armbanduhren, die ihren Pulsschlag registrieren können sowie Herzrhythmusstörungen erkennen und diese per E-Mail an uns weiterleiten) Einzug in unserem täglichen medizinischen
Leben.

Gern unterstützen wir Sie auch in dieser Technik.

Im Rahmen der Erstuntersuchung in unserer Praxis können auch die Möglichkeiten der telemedizischen Anbindung besprochen werden. Selbstverständlich ist eine Ausnahme auch aus dem Ausland oder während Urlaubsaufenthalten möglich.